"Widerrufen kann und will ich nichts!"

Heute vor 495 Jahren, am Donnerstag, den 18. April 1521 erschien Luther vor dem Wormser Reichstag.

 

Er ist als Ketzer angeklagt und soll vor Kaiser Karl V. seine Thesen widerrufen. Er hatte bereits um einen Tag Bedenkzeit gebeten und hält nun seine legendäre Rede erst auf Latein, dann auf Deutsch

 

Er teilt seine Bücher in drei Klassen ein. In den ersten habe er vom rechten Leben und rechtem Glauben geschrieben, dass auch seine Gegner sie als nützlich anerkennen müssten. Die zweiten seien gegen das Papsttum und seinem schlechten Vorbild. Die letzten seien gegen einzelne Personen gerichtet, gegen die er härter vorgegangen sei, als es bei seinem Stande schicklich wäre. Aber alle Bücher der drei Kategorien könne er nicht widerrufen.

Die Antwort gefiel dem Kaiser nicht. Man verlangte von Luther eine knappe Antwort, ob er nun widerrufen wolle oder nicht. Also gab Luther noch eine kurze Stellungnahme: Nur mit Worten der Heiligen Schrift würde er sich überzeugen lassen, sonst könne er nicht widerrufen. Mit den Worten „Widerrufen kann und will ich nichts, weil es weder sicher noch geraten ist, etwas gegen sein Gewissen zu tun“, beendet er die Rede.

 

Luther hatte Eindruck bei Freunden und Feinden hinterlassen. Man ließ ihn gehen unter der Bedingung, dass er innerhalb von 21 Tagen sich wieder in Wittenberg einfinden würde und auf der Rückreise das Volk nicht aufbrächte.

 

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